Unsere Krippe

 

 

Wir bieten an:

  • altersgemischte Gruppen
  • individuelle Eingewöhnungsphase verbunden mit einem Hausbesuch bei ihnen zu Hause im vertrauten Umfeld (auf freiwilliger Basis) 
  •  fürsorgliche und liebevolle Zuwendung
  •  strukturierter Tagesablauf
  •  gemeinsame Brotzeit
  •  Mittagessen
  •  Mittagsruhe/-schlaf
  •  Unterstützung bei der Sauberkeitserziehung,
  •  erfahrungsfähige Angebote (z.B. Malen, Turnen, Basteln, Musik)
  •  „Be-greifen“ mit allen Sinnen
  • Unterstützung bei der individuellen Entwicklung zur Selbständigkeit
  • gruppenübergreifende Feste
  •  Integrationsplätze

 


ÖFFNUNGSZEITEN, TARIFE

Montag - Freitag von 7.00 - 18.00 Uhr

Mindestbuchungszeit:
20 Std. pro Woche mit 3-4 Std. pro Vormittag
Die Schließtage werden in der Einrichtung bekannt gegeben. 

Preis pro Monat je Kind

  3 - 4 Stunden 247,00€ Geschwisterkind  172,90€

  4 - 5 Stunden

272,00€ Geschwisterkind  190,40€

  5 - 6 Stunden

297,00€ Geschwisterkind  207,90€ 

  6 - 7 Stunden

322,00€ Geschwisterkind  225,40€ 

  7 - 8 Stunden

347,00€ Geschwisterkind  242,90€

  8 - 9 Stunden

372,00€ Geschwisterkind  260,40€

  9 - 10 Stunden

397,00€ Geschwisterkind  277,90€

10 - 11 Stunden

422,00€ Geschwisterkind  295,40€

 

Hinzu kommen pro Kind monatlich 6,00 € Spiel-und Getränkegeld. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Bankeinzug erhoben und muss durchgehend bis einschließlich August des nächsten Jahres bezahlt werden.

Die Geschwisterermäßigung beträgt 30% auf die günstigere Betreuungsgebühr, für jedes weitere Geschwisterkind 20% auf die nächstgünstigere Betreuungsgebühr. Das gilt für alle städtischen Kindertageseinrichtungen, unabhängig vom Ort der Anmeldung.

 

 

Die Stadt Landsberg am Lech erhebt für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge.
Es wird mit Wirkung ab dem 01.04.2019 für die gesamte Kinderbetreuungszeit ein Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € gewährt.
Er gilt ab dem 01.09. des Kalenderjahres in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

 

Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kinderbetreuungsjahr gekoppelt und ist nicht an eine bestimmte Betreuungsform (Kinderkrippe, Kindergarten) gekoppelt.